4.2.1 Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele

Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung

Die Trägerschaft definiert Globalziele bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Stufe der Branchenlösung.

Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Branchenlösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:

  • Festlegung quantitativer und qualitativer Sicherheitsziele: Ausgehend von einer retrospektiven Analyse des Unfallgeschehens in der Branche, d.h. der Unfallhäufigkeit, des Schweregrads der Unfälle und der Zahl, der Kosten, der Ursachen von Berufskrankheiten und anderen arbeitsassoziierten Gesundheitsbeschwerden, sowie anhand einer prospektiven Beurteilung der Risiken formuliert die Trägerschaft der Branchenlösung Globalziele, welche die Branche in den nächsten 5 Jahren im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – allenfalls mit Zwischenzielen – erreichen will.
  • Die Ziele sind periodisch, mindestens einmal pro Jahr, zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Absichtserklärung

Quantitative und qualitative Ziele