4.2.1 Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele

Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung

Das Steuerungsorgan der Betriebsgruppenlösung definiert die Globalziele bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Betriebsgruppenlösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:

  • Festlegung quantitativer und qualitativer Sicherheitsziele: Ausgehend von einer retrospektiven Analyse des Unfallgeschehens im Unternehmen bzw. in der Organisation, d.h. der Unfallhäufigkeit, des Schweregrads der Unfälle und der Zahl, der Kosten, der Ursachen von Berufskrankheiten und anderen arbeitsassoziierten Gesundheitsbeschwerden, sowie anhand einer prospektiven Beurteilung der Risiken formuliert das Steuerungsorgan der Betriebsgruppenlösung Globalziele, welche das Unternehmen bzw. die Organisation in den nächsten 5 Jahren im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – allenfalls mit Zwischenzielen – erreichen will.
  • Die Ziele sind periodisch, mindestens einmal pro Jahr, zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Absichtserklärung

Quantitative und qualitative Sicherheitsziele