4.2.5 Gefährdungsermittlung / Risikobeurteilung

Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung

Kernstück einer Sicherheitslösung bilden die Gefährdungsermittlung und die Risikobeurteilung. Dazu sind verschiedene Methoden anwendbar: Analyse mit Checklisten, Erstellen eines Gefahrenportfolios, Risikobeurteilung gemäss einer anerkannten Methode, z. B. HAZOP, FMEA, FTA Fehlerbaumanalyse, Ursache-Wirkungsdiagramm (Fishbone) oder Suva-Methode (gemäss EN ISO 12100). Dazu gehört auch eine Grobrisikoanalyse zum Thema Berufskrankheiten gemäss VUV sowie zur Gesundheitsvorsorge gemäss ArGV 3 (vgl. z. B. EKAS Merkblatt 6508/9).

Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Modelllösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:

  • Von Antragsteller ist aufzuzeigen, wie der angeschlossene Betrieb aufgrund der Grösse und der besonderen Gefährdungen (vgl. EKAS-Richtlinie 6508 Ziffer 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4) eingestuft wird.
  • Beizug folgender ASA-Spezialisten für die Gefährdungsermittlung: Arbeitsarzt, Arbeitshygieniker und Sicherheitsingenieur.
  • Systematische Gefährdungsermittlung sämtlicher Bereiche, Arbeitsprozesse und Tätigkeiten nach einer anerkannten Methode und Erstellen eines Katalogs (Gefahrenportfolio) mit Ermittlung des Gefährdungspotenzials.
  • Vertiefte Risikobeurteilung kritischer Arbeitssituationen unter Beizug der entsprechenden ASA-Spezialisten.
  • Periodizität der Aktualisierung der Gefährdungsermittlung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (mind. alle 3 Jahre).
  • Beizug der oben erwähnten ASA-Spezialisten für die Aktualisierung der Gefährdungsermittlung.
  • Hilfsmittel für die betriebliche Gefährdungsermittlung.

Gefährdungsermittlung

Risikoanalyse

Ereignisanalyse