4.2.9 Gesundheitsschutz

Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz (Art. 6 ArG) und dessen Verordnungen geregelt. Eine Branchenlösung muss deshalb die in der betroffenen Branche relevanten Themen berücksichtigen und entsprechende Angaben bzw. Empfehlungen an die Betriebe enthalten.

Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Branchenlösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:

  • Branchenrelevante Angaben bzw. Empfehlungen im Bereich Gesundheitsschutz, gestützt auf die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und dessen Verordnungen (insbesondere den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz).
  • Angaben bzw. Empfehlungen zur Einhaltung der Sonderschutzbestimmungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft gemäss Mutterschutzverordnung.
  • Angaben bzw. Empfehlungen zur Einhaltung der Sonderschutzbestimmungen für Jugendliche gemäss Jugendarbeitsschutzverordnung.

Allgemein

Gefährdung und Belastung durch:

Arbeitsstoffe

Arbeitsplätze / Ergonomie

Arbeitsorganisation

Arbeitszeiten

Raumklima, Lüftung

Schutz besonderer Personengruppen:

Jugendliche

Schwangere Frauen und stillende Mütter

Ältere Arbeitnehmende